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Wirtschaftsprüfung

Die Geschäftsführer einer Gesellschaft haben jährlich einen Jahresabschluss aufzustellen. In diesem wird der Geschäftsverlauf in der abgelaufenen Periode in einer komprimierten Form dargestellt.

Ist Ihr Unternehmen eine mittelgroße und große Kapitalgesellschaft? Dann sind Sie laut Handelsrecht dazu verpflichtet, Ihren Jahresabschluss durch einen Abschlussprüfer kontrollieren zu lassen.

Es gibt jedoch Ausnahmen. Gehören Sie zu jenen oder führen Sie eine kleine Kapitalgesellschaft, haben Sie dennoch die Möglichkeit einer freiwilligen Prüfung Ihres Jahresabschlusses. Dies birgt viele Vorteile. Besonders bei Kreditgesprächen mit der Bank kann ein testierter Jahresabschluss sehr hilfreich sein. Unser Fachwissen erweitern wir ständig durch Weiterbildungen. In Verbindung mit jahrelanger Erfahrung sind wir dadurch rasch in der Lage, Verbesserungspotenzial zu erkennen.

Die Prüfung dient der Weiterentwicklung Ihres Unternehmens!

Dem Wirtschaftsprüfer obliegt es, die gesetzliche Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung und Bilanzierung zu überprüfen. Aus dem Prüfergebnis in Form des Bestätigungsvermerkes können keine Auskünfte über die wirtschaftliche und finanzielle Situation eines Unternehmens gewonnen werden. Es wird dabei lediglich bestätigt, ob die im Jahresabschluss dargestellte Lage auch der Wirklichkeit entspricht.

Für Banken und „Stakeholder“, das sind alle am Unternehmen in irgendeiner Form Beteiligten, ist die Jahresabschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer besonders wesentlich. Dadurch erhalten sie Auskunft über den Einsatz ihres Kapitals. Von der Tätigkeit eines Betriebsprüfers durch die Finanzbehörden sind Wirtschaftsprüfer abzugrenzen.

Unser Angebot erstreckt sich über folgende Leistungen

  • Gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfungen
  • Unternehmensbewertungen
  • Gründungsprüfungen
  • Sondergutachten
  • Prüfungen anlässlich Umgründungen
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